Winterzeit ist Schnittzeit,
denken Sie jetzt an den fachgerechten Schnitt Ihrer Obstgehölze, Sträucher und Bäume.
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Gehölzschnitt- und Baumfällverbot in der Vegetationszeit/Brutzeit
In der Vegetationszeit vom 1. März bis 30. September ist es verboten, Gehölze zu schneiden oder Bäume zu fällen. Erforderliche Arbeiten sollen demnach so vorbereitet werden, dass sie nicht in die Zeit des Fäll- und Schnittverbotes fallen.
Ganzjährig zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen. Dabei müssen die Bestimmungen des Artenschutzes dringend eingehalten werden.
Verboten ist es, Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis 30. September abzuschneiden oder auf Stock zu setzen.
Verboten ist es, Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis 30. September abzuschneiden oder auf Stock zu setzen.


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